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Was ist eine E-Rechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle steuerpflichtigen Unternehmen. Für einen reibungslosen Übergang sollten sich Betriebe frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und notwendige Anpassungen vornehmen.

E-Rechnung ab 2025

Was viele aber nicht wissen: Eine PDF-Datei ist keine maschinenlesbare E-Rechnung!

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält die Daten einer herkömmlichen Rechnung in Form strukturierter elektronischer Daten, typischerweise in einer XML-Datei. Damit gilt eine PDF-Datei nicht als E-Rechnung im Sinne dieser Bestimmung, da sie keine strukturierten Daten enthält und nicht automatisiert weiterverarbeitet werden kann.

E-Rechnungs Pflicht – Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt bei steuerpflichtigen Leistungen innerhalb Deutschlands zwischen Unternehmen (B2B) sowie bei Geschäftsbeziehungen mit dem öffentlichen Dienst (B2G).
Alle Unternehmensformen und -größen sind gleichermaßen betroffen. Ob Kleinunternehmer, Selbstständige im Nebenjob oder Freiberufler, alle müssen E-Rechnungen erstellen, übermitteln und verarbeiten können.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Wenn Sie nur Rechnungen an private Endverbraucher (B2C) erstellen oder immer kleine Beträge unter € 250.- abrechnen, besteht keine Pflicht. Zu bedenken ist dabei aber: Wenn Sie selbst E-Rechnungen von Lieferanten erhalten, müssen Sie wiederrum in der Lage sein diese zu verarbeiten. Ausgenommen sind weiter noch Rechnungen für steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

Wichtige Informationen zur E-Rechnungspflicht:

  • Geltungsbereich:
    • Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt für alle B2B-Geschäftstransaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen.
    • Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) unterliegen bereits einer E-Rechnungspflicht, die beibehalten wird.
  • Format und Standard:
    • Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und übermittelt werden. Akzeptierte Formate sind z.B. XRechnung und ZUGFeRD (Version 2.1). Diese Formate stellen sicher, dass die Daten maschinenlesbar und verarbeitbar sind.
    • Andere Formate, wie PDF-Dateien ohne strukturierte Daten, werden ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung anerkannt.
  • Übermittlung der E-Rechnung:
    • Die Übermittlung erfolgt z.B. verschlüsselt per E-Mail oder Plattformen wie Peppol (Pan-European Public Procurement Online), um den sicheren Austausch zu gewährleisten.
    • Es ist möglich, die E-Rechnung über Rechnungsprogramme, wie unser TuSe (FileMaker Wawi) oder spezialisierte Anbieter, sogenannte E-Invoicing-Dienstleister, zu versenden.
  • Übergangsregelungen:
    • Ab dem 01. Januar 2025 wird eine verpflichtende E-Rechnung für neu ausgestellte Rechnungen gelten. Es wird jedoch erwartet, dass es eine Übergangszeit gibt, in der Unternehmen ihre Prozesse anpassen können.
    • Kleinere Unternehmen und bestimmte Transaktionen könnten unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht ausgenommen oder zeitlich befristet verschoben werden.

Die E-Rechnung wird Pflicht im B2B

  • RMit TuSe erstellen Sie E-Rechnungen nach EU-Norm
  • RxRechnung der bevorzugte Standard für Deutschland
  • Rflexibel auf Basis von FileMaker Pro
E-Rechnung mit TuSe und Filemaker

Unternehmen in Deutschland sollten sich jetzt auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht ab 2025 vorbereiten

  • Analyse der bestehenden Rechnungsprozesse
    • Überprüfen Sie Ihre aktuellen Rechnungsprozesse und -systeme. Nutzen Sie bereits digitale Lösungen oder arbeiten Sie noch mit Papier- oder PDF-Rechnungen?
    • Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechnungs-System mit den Anforderungen der E-Rechnung kompatibel ist und die notwendigen Formate, wie z.B. XRechnung unterstützt.
  • Software und Systeme aktualisieren
    • Aktualisieren Sie Ihre bestehende Lösung, um die notwendigen Funktionen zur Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen zu integrieren.
    • Es ist auch ein geeigneter Moment um in neue Software zur Rechnungsstellung zu investieren. Mit TuSe erstellen Sie xRechnungen, dem in Deutschland bevorzugten Standard, auf Mac und Win. xRechnung mit Filemaker pro flexibel und offen für zukünftige Anforderungen.
  • Pilotphase einplanen
    • Starten Sie frühzeitig eine Testphase, um sich mit den neuen Prozessen unter realen Bedingungen vertraut zu machen.
    • So können Sie mögliche Probleme identifizieren und beheben, bevor die E-Rechnungspflicht verbindlich wird.
    • Planen Sie genügend Zeit und Ressourcen für die Umstellung ein. Die Integration neuer Systeme und Prozesse benötigt eine gründliche Planung und Umsetzung.

Alle Informationen zu xRechnung finden Sie unter: https://xeinkauf.de/xrechnung/

Um auf die E-Rechnungspflicht 2025 vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden. Mit der Implementierung geeigneter Softwarelösungen und Schulung Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen fit für die Zukunft ist.
Sie wollen eine Cloud unabhängige Lösung, ohne mtl. Kosten, die gesetzlichen Anforderung gerecht wird und bei der Sie dennoch flexibel bleiben, dann sollten Sie sich TuSe unsere FileMaker basierende WaWi ansehen.
Eine offene Datenbank bietet Ihnen einfach deutlich mehr als Standard-Software.

Bruno Krönauer

Filemaker Spezialist und Geschäftsführer, CCS GmbH